Strafrecht kein geeignetes Präventionsmittel (15.04.2009)

Die Inhaftierung der Sängerin Nadja B. wegen der angeblichen bewussten Infizierung von einem Sexualpartner mit HIV findet seit gestern ein riesiges Medien-Echo. Die AIDS-Hilfe Kassel sieht erhebliche Fragezeichen hinsichtlich des Vorgehens der hessischen Justiz. Die bisher vorliegenden Informationen sind dürftig, allerdings wird offensichtlich Nadja B. die alleinige Verantwortung für angeblich ungeschützten Sex zugesprochen. Eine mögliche Mitverantwortung ihrer Sexualpartner wird hingegen nicht thematisiert.
Mit Besorgnis wird zudem das faktische Outing der Sängerin als HIV-positiv durch die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Darmstadt betrachtet. Es ist unklar, welches öffentliche Interesse hieran bestanden hat. Das Vorgehen legt den Verdacht nahe, dass ein Exempel statuiert werden soll.
Zwar sind Extremfälle denkbar, in denen eine HIV-Infektion auch strafrechtliche Relevanz besitzt. Es besteht aber die Gefahr einer generellen Kriminalisierungen von HIV-Übertragungen. Dies gefährdet eine sinnvolle Präventionsarbeit, da nur solche Personen strafrechtlich belangt werden können, die von ihrer Infektion wissen. Sollten Menschen sich aus Angst vor Kriminalisierung nicht testen lassen, wäre dies aber kontra-produktiv für die Aids-Prävention.
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